Antwort | Oberbürgermeister der Stadt Essen | Geschäftsbereich Jugend, Bildung und Soziales

Stephan.Werner | Februar 3rd, 2011 - 15:17

Harald Filip, Referent des Oberbürgermeisters für den Geschäftsbereich Jugend, Bildung und Soziales hat jetzt unser eMail vom 21.01.2011 beantwortet.

Sehr geehrte Frau Boos,

ich darf mich erst einmal im Namen des Oberbürgermeisters recht herzlich für Ihre E-Mail vom 21. Januar 2011 bedanken und freue mich, dass Sie sich als Vertreterin der Eltern, Kinder und Familien an den weiteren Diskussionen um die zukünftige Gestaltung der Kinderbetreuungslandschaft in Essen als Interessenvertreter beteiligen.

Ihre E-Mail macht aber auch deutlich, welche Bedeutung diesem Komplex aus Ihrer Sicht zukommt.

Sie werden sicherlich Verständnis dafür haben, dass ich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht auf alle Fragen im Detail eingehen kann. Ich möchte mich bei der Beantwortung deshalb auf Ihre Kernfrage zu den finanziellen Rahmenbedingungen konzentrieren.

Gemeinsam mit dem Verwaltungsvorstand verfolge ich das Ziel, die Rechtsansprüche auf eine Kinderbetreuung zu erfüllen. Dazu wird die Verwaltung, insbesondere im Blick auf den gesetzlichen Rechtsanspruch der Kinder ab dem ersten Geburtstag, gemeinsam mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege große Anstrengungen unternehmen müssen, um diesem Anspruch gerecht zu werden. Natürlich hat in dem Zusammenhang auch der Erhalt der Betreuungsqualität eine große Relevanz.

Das Kinderbildungsgesetz definiert die Gestaltung der Kinderbetreuungslandschaft als ein Ergebnis einer Koproduktion zwischen dem örtlichen und überörtlichen Träger, also der Stadt und dem Land, den Trägern und den Eltern. Nach dem Gesetz hat jeder der Betetiligten seinen Anteil daran. Das gilt für die Feststellung des Bedarfes wie auch für das Aufbringen der Betriebskosten.

Der Bedarf wird jährlich von den Trägern in ihren Einrichtungen durch Abfragen der Eltern erhoben. Insoweit sind die Eltern an der Bedarfsermittlung beteiligt. Allerdings sind sowohl von Seiten der Träger als auch von Seiten der Verwaltung nicht immer alle Anforderungen an eine gelingende Kinderbetreuung zu erfüllen.

Oftmals widersprechen sich die Erwartungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zum Umfang und Qualität einer individuellen Förderung, zur Erfüllung des Wunsch- und Wahlrechtes, zur weltanschaulichen Ausrichtung des Konzeptes, zur Wohnortnähe und zu den Erfordernissen der Arbeitsplatzsicherheit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Kitas und der Kindertagespflege.

Nach dem Gesetz sind die Träger in unterschiedlicher Weise an der Aufbringung der Betriebskosten beteiligt. Des Weiteren sollen die Eltern entsprechend ihrer finanziellen Möglichkeiten einen Elternbeitrag aufbringen. In Essen gelingt beides leider nicht im gesetzlich vorgegebenen Maße.

Die Stadt Essen muss z.B. die Träger bei der Finanzierung ihrer Trägeranteile mit etwa drei Millionen Euro unterstützen sowie weitere sechs Millionen Euro aus ihrem Haushalt für die Kompensation von nicht auskömmlichen Elternbeiträgen aufbringen, da die Eltern in Essen statt der geforderten 19 % nur 13 % Elternbeiträge aufbringen.

Insoweit ist in jedem Jahr von der Verwaltung und vom Rat der Stadt zu prüfen, welche finanziellen Möglichkeiten bestehen, die einzelnen Erwartungen zu erfüllen. Ich bin mir darüber im Klaren, dass nicht alle Wünsche erfüllt werden können, auch wenn noch so viel Geld zur Verfügung stehen würde.

Eine Anhebung der Elternbeiträge ist derzeit nicht vorgesehen. Ich hoffe in diesem Zusammenhang, dass die Landesregierung zu den Elternbeiträgen in den nächsten Jahren eine landesweite Regelung entwickelt.

Ich werde das Jugendamt bitten, sich mit Ihnen, sobald die Planung der Kinderbetreuung für die kommenden Jahre beratungsreif ist, ins Benehmen zu setzen und den Stadtelternrat um eine Einschätzung zu bitten.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Harald Filip

Referent

Büro des Oberbürgermeisters

Tel.: 88 / 88 024

FAX: 88 / 88 010

Handy: 0170 / 9212450

harald.filip@bueroob.essen.de

Anfrage | Oberbürgermeister der Stadt Essen | Geschäftsbereich Jugend, Bildung und Soziales

Stephan.Werner | Januar 21st, 2011 - 08:15

Der unten genannte Artikel der WAZ hat uns bewogen, eine Anfrage an Harald Filip, Referent des Oberbürgermeisters für den Geschäftsbereich Jugend, Bildung und Soziales in Eseen per eMail zu senden.

Sehr geehrter Herr Filip,

im Rahmen der Unterschriftenaktion “Geschwisterkindbeitragsfreiheit in Kitas” im Frühjahr letzten Jahres hatten Sie darauf hingewiesen, dass wir Sie gerne auch zu anderen Themen kontaktieren dürfen. Dies möchte ich nun als Vertretrin des Stadteltenrates Essen gerne tun.

Im Zeitungsartikel der WAZ vom 19.01.2011 wird berichtet, dass die Verwaltung auf den Platzmangel in Kitas reagiert und der Ausbau höchste
Priorität hat http://www.derwesten.de/staedte/essen/Betreuung-von-Kindern-hat-jetzt-hoechste-Prioritaet-id4182865.html

Diese Entwicklung ist sehr positiv und ein Schritt mehr, Essen zu einer Kinder- und Elternfreundlichen Stadt auszubauen.
Gibt es derzeit innerhalb der Verwaltung schon Pläne zur haushaltspolitischen Finanzierung?
Wir erinnern uns noch an die Diskussion im letzten Jahr; der weitere U3 Ausbau war hier leider auch mit Einsparungen im Kinder- und  Jugendbereich verbunden Beispielhaft hierfür die geplante Reduzierung der 45 Std. Kontigente, die geplanten Geschwisterkindsbeitrage ….

Wir sind weiterhin der Auffassung, dass ein bedarfsgerechtes Angebot auch auch hinsichtlich der buchbaren Stundenkontigente notwendig ist, um Eltern eine Berufstätigkeit überhaupt erst zu ermöglichen.

Die meisten Einsparvorschläge waren bislang noch aktuell. Gibt es hierzu eine Veränderung, oder können Sie uns mitteilen welche Sparmaßnahmen im Kinder- und Jugenbereich dieses Jahr zur Refinanzierung zur haushaltspolitischen Entscheidung anstehen.

Vielen Dank für baldige Rückmeldung

Sonja Boos
2. Vorsitzende Stadtelternrat Essen

boos@stadtelternrat Essen
www.stadtelternrat-essen.de